Zeltplatzpächter bedroht Existenz des SV 1883 Schwarza e.V.
Einer der größten Sportvereine des Freistaats Thüringen, der SV 1883 Schwarza, sieht sich durch kompromisslos verfolgte kommerzielle Interessen eines Zeltplatzbetreibers auf dem Segelgelände (Alter) bedroht. Die weitere sportliche Betätigung von fast 2.000 Mitgliedern steht infrage, wenn die derzeit rechtshängigen oder außergerichtlich bereits geltend gemachten finanziellen Forderungen erfüllt werden müssten.
Worum geht es?
Seit 2009 kämpft der SV 1883 Schwarza u.a. in mehreren Gerichtsprozessen darum, ein seit den 1970er Jahren von der Abteilung Segeln vertraglich genutztes Gelände von ca. 1.500 m² für deren sportliche Zwecke zu erhalten. Das Areal von ca. 15.000 m² insgesamt wurde seinerzeit durch die Gemeinde Unterwellenborn an den Zeltplatzbetreiber Reinhard Schniz verpachtet mit der Maßgabe, dass die weitere sportliche Betätigung „zu ortsüblichen Bedingungen“ gewährleistet bleiben müsse. Herr Schniz vertritt allerdings die Auffassung, dass er dem Verein eine touristische Nutzung unterstellen dürfe und verlangt für diese Fläche – und für ein Bootshaus, welches der Verein selbst gebaut hatte – jährlich 21.000 Euro Pacht, die den finanziellen Rahmen eines gemeinnützigen Vereins deutlich übersteigen.
Missachtung des Thüringer Sportfördergesetzes durch den Pächter Reinhard Schniz!
Die Rechtsanwälte des SV 1883 Schwarza e.V. vertreten die Auffassung, dass stattdessen das Thüringer Sportfördergesetz gilt. Danach können für Sportanlagen, darunter auch Wassersportanlagen und zugelassene Badestellen an Flüssen und Seen, allenfalls kostendeckende Entgelte erhoben werden und nicht, wie hier, kommerziell motivierte und auf touristisch genutzte Flächen ausgelegte Nutzungsentgelte. Die Abteilung Segeln zahlt derzeit für eine bereits reduzierte Fläche von ca. 750 m² einen Jahresbetrag von 3.250 Euro, der sowohl von der Gemeinde Unterwellenborn, als auch vom SV 1883 Schwarza e.V. als jedenfalls kostendeckend, wenn nicht gar ortsüblich angesehen wird. Dies wird jedoch seitens des Pächters Schniz nicht akzeptiert. Sollten hiesige Gerichte den Forderungen von Herrn Schniz stattgeben, würde dies das Ende einer 130jährigen Sportgeschichte, in der Generationen aktiv verankert waren und sind, bedeuten. Die Auswirkungen bekämen nicht nur unsere Abteilung Segeln, sondern der gesamte, breit angelegte Kinder- und Jugendsport unseres Vereins in der Region deutlich zu spüren.
Was können wir tun?
Die Abwehr der Klageforderungen ist für den Verein existenziell. Rechtsprechung zum Thüringer Sportfördergesetz existiert so gut wie nicht. Der Verein beabsichtigt daher, ein universitäres Rechtsgutachten eines anerkannten Experten für Sportrecht einzuholen, welches viel Geld kosten wird. Wir wenden uns daher an die Landesregierung Thüringen, an das LRA-Saalfeld Rudolstadt, an die Gemeinde Unterwellenborn, an den Landessportbund Thüringen, an Verbände und wirtschaftliche Einrichtungen sowie an die Öffentlichkeit und bitten um Mithilfe. Dies kann geschehen durch ideelle Unterstützung, z.B. Schreiben an den Landrat, die Ministerpräsidentin und andere einflussreiche Politiker, die ebenso wie wir der Erhaltung des Sports in unserer Region verpflichtet sind, oder auch durch eine Geldspende (Spendenquittung wird erteilt). Unterstützungsbekundungen können auch per Mail an info@svschwarza.de abgegeben werden und würden dann vom Verein gesammelt an die entsprechenden Stellen weitergeleitet.